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   OLG Brandenburg, 03.07.2003 - 8 U 58/02   

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https://dejure.org/2003,6502
OLG Brandenburg, 03.07.2003 - 8 U 58/02 (https://dejure.org/2003,6502)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 03.07.2003 - 8 U 58/02 (https://dejure.org/2003,6502)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 03. Juli 2003 - 8 U 58/02 (https://dejure.org/2003,6502)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verwalterhaftung des Insolvenzverwalters; Bestellung zum vorläufigen Verwalter im Rahmen eines Insolvenzverfahrens; Anordnung eines Verfügungsverbots zum Zwecke der Betriebsfortführung; Klageänderung im Wege des Parteiwechsels; Zeitpunkt der Begründung der ...

  • OLG Brandenburg PDF
  • Judicialis

    InsO § 21 Abs. 2 Nr. 1; ; InsO § 61; ; InsO § 61 Satz 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zum Schadenersatzanspruch gegen Insolvenzverwalter wegen nicht vollständiger Erfüllung von Masseverbindlichkeiten

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Haftung des Insolvenzverwalters für Masseverbindlichkeiten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZI 2003, 552
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Celle, 25.02.2003 - 16 U 204/02

    Anforderungen an Entlastungsbeweis nach § 61 Satz 2 Insolvenzordnung (InsO); Den

    Auszug aus OLG Brandenburg, 03.07.2003 - 8 U 58/02
    Dazu ist es regelmäßig - im Falle der Betriebsfortführung immer - erforderlich, einen zur Liquiditätssteuerung geeigneten Finanzplan unter Gegenüberstellung von Mittelbedarf und den zu dessen Deckung vorhandenen und zu erwartenden Mitteln aufzustellen und laufend fortzuschreiben (OLG Hamm a.a.O.; OLG Celle ZIP 2003, 587, 588; MünchKomm-Brandes, InsO §§ 60, 61 Rn. 37; Kübler/Prütting-Lücke, InsO § 61 Rn. 4; Hess/Weis/Wienberg, InsO § 61 Rn. 31; Uhlenbruck, InsO § 61 Rn. 10).
  • OLG Hamm, 28.11.2002 - 27 U 87/02

    Haftung des Insolvenzverwalters für die Nichterfüllung von

    Auszug aus OLG Brandenburg, 03.07.2003 - 8 U 58/02
    Unter solchen Gegebenheiten ist das Eingreifen der persönlichen Haftung des Verwalters zu bejahen, denn diese gründet sich gerade darauf, dass eine von ihm begründete Masseschuld wegen Massearmut in angemessener Zeit nicht erfüllt werden kann (OLG Hamm NZI 2003, 150, 151).
  • BGH, 06.05.2004 - IX ZR 48/03

    Voraussetzungen einer Schadensersatzpflicht des Insolvenzverwalters

    aa) Der Wortlaut des § 61 Satz 1 InsO - "Kann eine Masseverbindlichkeit, die durch eine Rechtshandlung des Insolvenzverwalters begründet worden ist, aus der Insolvenzmasse nicht voll erfüllt werden, so ist der Verwalter dem Massegläubiger zum Schadensersatz verpflichtet" - gibt für die Frage, ob der Insolvenzverwalter auf Schadensersatz wegen Nichterfüllung und damit auf das positive Interesse oder ob er (nur) auf das negative Interesse haftet, nicht viel her (a.A. OLG Brandenburg NZI 2003, 552, 554; Waller/Neuenhahn, NZI 2004, 63, 65).
  • LG Mannheim, 07.05.2004 - 3 O 409/02

    Persönliche Haftung des Insolvenzverwalters für durch die Insolvenzmasse nicht

    Er ist deshalb bei Fortführung des Geschäftsbetriebs des Schuldners verpflichtet, sich vor Begründung neuer Verbindlichkeiten anhand eines Liquiditätsplans zu vergewissern, ob unter Berücksichtigung aller bestehenden und absehbaren Verbindlichkeiten die neue Masseverbindlichkeit wahrscheinlich befriedigt werden kann (OLG Karlsruhe a.a.O. ; OLG Brandenburg NZI 2003, 552 [OLG Brandenburg 03.07.2003 - 8 U 58/02] ; OLG Celle ZIP 2003, 587 [OLG Celle 25.02.2003 - 16 U 204/02] ; Hess Insolvenzordnung 2. Aufl. § 61 InsO Rdnr. 22).
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Rechtsprechung
   KG, 19.05.2003 - 8 U 58/02   

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https://dejure.org/2003,7016
KG, 19.05.2003 - 8 U 58/02 (https://dejure.org/2003,7016)
KG, Entscheidung vom 19.05.2003 - 8 U 58/02 (https://dejure.org/2003,7016)
KG, Entscheidung vom 19. Mai 2003 - 8 U 58/02 (https://dejure.org/2003,7016)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Aufwendungsersatz für Mängelbeseitigung; Minderung des Mietzinses; Optische Beeinträchtigung des Mietobjektes ; Verweigerung der Anbringung einer Außenwerbung

  • Judicialis

    BGB § 174

  • rechtsportal.de

    BGB § 174
    Prozessführungsbefugnis; Ermächtigung im Kaufvertrag; gewillkürte Prozessstandschaft; Vollmacht und § 174 BGB

  • ibr-online

    Wohnraummietrecht

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 18.12.2002 - VIII ZR 72/02

    Zur Wirksamkeit eines mit Vergleichswohnungen begründeten Mieterhöhungsverlangens

    Auszug aus KG, 19.05.2003 - 8 U 58/02
    So liegt der Fall aber hier, weil die Beklagten wegen des Räumungsantrages von einer entsprechenden Bevollmächtigung zur Abgabe weiterer Kündigungserklärungen ausgehen musste (Urteile des Bundesgerichtshofes vom 18. Dezember 2002 - VIII ZR 72/02- und VIII ZR 141/02; Urteil des Senates vom 23. Januar 2003 - 8 U 340/01).
  • BAG, 29.10.1992 - 2 AZR 460/92

    Außerordentliche Kündigung bei eingeschränkter Vollmach

    Auszug aus KG, 19.05.2003 - 8 U 58/02
    Dabei reicht auch eine stillschweigende Inkenntnissetzung aus, die sich auch aus der Stellung des Vertreters ergeben kann (vgl. BAG in NJW 1993 1286; NJW 1997, 1867; Palandt/Heinrichs, BGB, 61. Auflage, Rdnr.4).
  • BAG, 06.02.1997 - 2 AZR 128/96

    Kündigung durch einen Scheinsozius

    Auszug aus KG, 19.05.2003 - 8 U 58/02
    Dabei reicht auch eine stillschweigende Inkenntnissetzung aus, die sich auch aus der Stellung des Vertreters ergeben kann (vgl. BAG in NJW 1993 1286; NJW 1997, 1867; Palandt/Heinrichs, BGB, 61. Auflage, Rdnr.4).
  • KG, 23.01.2003 - 8 U 340/01

    Räumungsklage gegen den Mieter: Begründung eines Räumungsantrags durch den

    Auszug aus KG, 19.05.2003 - 8 U 58/02
    So liegt der Fall aber hier, weil die Beklagten wegen des Räumungsantrages von einer entsprechenden Bevollmächtigung zur Abgabe weiterer Kündigungserklärungen ausgehen musste (Urteile des Bundesgerichtshofes vom 18. Dezember 2002 - VIII ZR 72/02- und VIII ZR 141/02; Urteil des Senates vom 23. Januar 2003 - 8 U 340/01).
  • KG, 04.02.2008 - 8 U 167/07

    Wohnraummietvertrag: Kündigung durch den noch nicht grundbucheingetragenen

    In einem solchen Fall kann der Käufer die Kündigung wirksam im eigenen Namen aussprechen, da er wie ein Vermieter agieren darf (vgl. BGH in GE 1998, 176 f. = NJW 1998, 896 ff.; Senat, Urteil vom 19. Mai 2003, 8 U 58/02, in KG Report Berlin 2004, 181).
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   OLG Düsseldorf, 31.10.2002 - 8 U 58/02   

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https://dejure.org/2002,10644
OLG Düsseldorf, 31.10.2002 - 8 U 58/02 (https://dejure.org/2002,10644)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 31.10.2002 - 8 U 58/02 (https://dejure.org/2002,10644)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 31. Oktober 2002 - 8 U 58/02 (https://dejure.org/2002,10644)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Judicialis

    ZPO § 97 Abs. 1; ; ZPO § 520 Abs. 1; ; ZPO § 520 Abs. 3; ; ZPO § 520 Abs. 3 Satz 2 Nr. 3; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 711

  • rewis.io
  • rechtsportal.de

    ZPO § 520 Abs. 1; ZPO § 520 Abs. 3 Satz 2 Nr. 3
    Zum Fehlen einer ausreichenden Berufungsbegründung im Sinne des § 520 Abs. 1 , Abs. 3 ZPO

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 18.06.1998 - IX ZR 389/97

    Umfang der Berufungsbegründung bei mehrfacher Begründung der Klageabweisung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 31.10.2002 - 8 U 58/02
    Sie hat deshalb für jede der beiden Erwägungen darzulegen, warum sie die Entscheidung nicht trägt (vgl. z.B. BGH, NJW 1998, 3126 m.w.N.).

    Die pauschale Bezugnahme auf das erstinstanzliche Verfahren am Ende der Berufungsbegründung genügt auch dann nicht den Anforderungen an eine ordnungsgemäße Berufungsbegründung, wenn man darin eine Wiederholung des erstinstanzlichen Vorbringens sieht (vgl. BGH, NJW 1998, 3126).

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